Wer heutzutage durch den Supermarkt schlendert, sieht sich einer fast unüberschaubaren Auswahl an Lebensmitteln gegenüber. Gar nicht so leicht, dort das gesuchte Lebensmittel zu finden. Ist man dann endlich fündig geworden, stellt sich direkt die nächste Frage: Mit Zucker oder ohne? Doch was ist dran am Attribut „zuckerfrei“, wenn das Produkt trotzdem noch süß schmeckt?

Während in Deutschland bis vor einigen Jahren noch offiziell zwischen Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen unterschieden wurde, ist diese Unterscheidung mittlerweile überholt. Beide Stoffgruppen fallen seit 2014 unter die EU-Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe und werden dort als „Süßungsmittel“ deklariert (1). Dennoch macht eine Unterscheidung für uns Verbraucher Sinn, wenn wir mehr über die süßenden Verbindungen lernen möchten.

In der EU sind aktuell 19 Süßungsmittel zugelassen, wovon 11 Süßstoffe und 8 Zuckeraustauschstoffe sind (1).

Zu den Süßstoffen zählen

  • Acesulfam K (E 950),
  • Aspartam (E 951),
  • Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze (Cyclamat) (E 952),
  • Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze (E 954),
  • Sucralose (E 955),
  • Thaumatin (E 957),
  • Neohesperidin DC (E 959),
  • Steviolglycoside (E 960),
  • Neotam (E 961),
  • Aspartam-Acesulfamsalz (E 962)
  • und Advantam (E 969) (1).

Süßstoffe zeichnen sich dadurch aus, dass sie keine Energie liefern. Gerade deshalb eignen sie sich für viele kalorienreduzierte Diätprodukte. Sie beeinflussen somit den Blutglucosespiegel nicht und fördern nicht die Kariesbildung, wie es beispielsweise bei Zucker der Fall ist. Auch auf unsere Verdauung haben sie keinen Einfluss (2).

Gut zu wissen: Ist in einem Lebensmittel Aspartam (E 951) oder Aspartam-Acesulfamsalz (E 962) enthalten, muss auf der Verpackung mit dem Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ darauf hingewiesen werden. Das ist wichtig für Menschen, die an der seltenen Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie leiden (2).

An Zuckeraustauschstoffen sind

  • Sorbit (E 420),
  • Mannit (E 421),
  • Isomalt (E 953),
  • Polyglycitolsirup (E 964),
  • Maltit (E 965),
  • Lactit (E 966),
  • Xylit (E 967)
  • und Erythrit (E 968)

als Zusatzstoffe in der EU erlaubt (1). Die Zuckeralkohole liefern im Gegensatz zu den Süßstoffen Energie, allerdings mit 2,4 kcal/g deutlich weniger als der herkömmliche Zucker (4 kcal/g). Im Gegensatz dazu können sie – bei übermäßigem Verzehr – unseren Darm stärker beeinflussen: Sie wirken dann nämlich abführend (3). Das muss auf den Lebensmitteln, die mehr als 10 % dieser Verbindungen enthalten, allerdings auch als Warnhinweis angegeben sein (2).

Jetzt hast Du einen groben Überblick über die Welt der Süßungsmittel, Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe bekommen. In welchen Lebensmitteln sie am häufigsten eingesetzt werden und wie sich die Aufnahme dieser süßen Zusatzstoffe auf Deine (Herz-)Gesundheit auswirken kann, liest Du in einem unserer nächsten Blogartikel. Du möchtest auch mehr über Zucker erfahren? Auf unserem Blog findest Du schon Artikel dazu,

Den verpasst Du auf keinen Fall, wenn Du uns bei Facebook und Instagram abonnierst. Dort informieren wir Dich über alles, was auf unserem Blog passiert.


Quellen

(1) Bundesinstitut für Risikobewertung (2014): Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen. Hintergrundinformation Nr. 025/2014 des BfR vom 1. Juli 2014. Online unter https://www.bfr.bund.de/cm/343/bewertung_von_suessstoffen.pdf

(2) C. Rempe, G. Maschkowski, R. Lobitz (2020): Süßungsmittel. Zusatzstoffe mit nahezu kalorienfreier Süßkraft. Bundeszentrum für Ernährung. Online unter https://www.bzfe.de/lebensmittel/lebensmittelkunde/suessungsmittel/

(3) Verbraucherzentrale NRW e.V. (2020): Zucker und Süßungsmittel. Online unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/ernaehrung-fuer-senioren/zucker-und-suessungsmittel-48824